Informationen
Willkommen bei PS Kfz-Sachverständigenbüro. Wir sind Ihr unabhängiger Partner, der Ihre Interessen konsequent vertritt. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, um Ihnen den Ablauf nach einem Unfall so einfach wie möglich zu gestalten. Erfahren Sie, wie wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können.
Häufig gestellte Fragen
Bei PS Kfz-Sachverständigenbüro stehen Sie im Mittelpunkt. Wir wissen, dass ein Unfall viele Fragen aufwirft. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt, um Ihnen Sicherheit und Klarheit zu verschaffen. Unser Ansatz basiert auf Fachkompetenz und Integrität, um sicherzustellen, dass alles, was wir tun, Ihre bestmögliche Schadenregulierung zum Ziel hat.
Wer bezahlt eigentlich das Gutachten, wenn ich unverschuldet in einen Unfall geraten bin?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Kfz-Gutachten. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Gutachterkosten gehören zum erstattungsfähigen Schaden und müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden – sofern kein Bagatellschaden vorliegt (in der Regel ab ca. 750–1.000 € Schadenhöhe).
Was sollte ich tun, nachdem ich einen Autounfall hatte, um alles richtig zu machen?
1. Unfallstelle sichern und Hilfe leisten: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie eine Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck. Leisten Sie Erste Hilfe, sofern erforderlich, und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
2. Polizei verständigen: Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder hohem Sachschaden sollte immer die Polizei gerufen werden. Ein offizieller Unfallbericht kann später wichtig sein.
3. Daten austauschen: Tauschen Sie mit allen Beteiligten folgende Informationen aus: Name und Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer. Machen Sie keine Schuldanerkenntnisse vor Ort.
4. Beweise sichern: Fotografieren Sie die Unfallstelle, Fahrzeug-Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren sowie relevante Verkehrszeichen. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und mögliche Zeugen.
5. Unfall der Versicherung melden: Informieren Sie zeitnah Ihre eigene Versicherung über den Unfall – auch dann, wenn Sie unverschuldet beteiligt sind.
6. Gutachter und ggf. Anwalt einschalten: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Auch die Einschaltung eines Anwalts kann sinnvoll sein und wird bei klarer Schuldfrage ebenfalls übernommen.
Warum ist es wichtig, einen Unabhängigen Gutachter zu Beauftragen und nicht den von der Versicherung?
Ein unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und erstellt ein objektives, vollständiges und rechtssicheres Gutachten. Ein Versicherungsgutachter hingegen handelt im Auftrag der Versicherung und verfolgt in erster Linie deren wirtschaftliche Interessen. Ihre Vorteile durch einen unabhängigen Gutachter: Objektive Schadenbewertung ohne Einfluss der Versicherung, Vollständige Erfassung aller Schäden, inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall, Rechtssichere Dokumentation als Grundlage für die Schadenregulierung, Wahrung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Gerade bei größeren Schäden besteht sonst das Risiko, dass Reparaturkosten, Wertminderung oder Folgeschäden nicht vollständig berücksichtigt werden.
Fazit: Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass Ihr Schaden korrekt und vollständig erfasst wird – und Sie erhalten die Entschädigung, die Ihnen rechtlich zusteht.
Wie lange dauert es, bis ich das fertige Gutachten habe und wie läuft das ganze ab?
Nach der Beauftragung eines Kfz-Gutachters erfolgt in der Regel zeitnah eine Besichtigung des Fahrzeugs, oft innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Die Begutachtung kann bei Ihnen vor Ort, in einer Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs stattfinden. Nach der Besichtigung wird das Gutachten erstellt. Je nach Schadenumfang dauert dies üblicherweise 1 bis 3 Werktage. In komplexeren Fällen kann die Bearbeitung etwas länger in Anspruch nehmen. Ablauf im Überblick: Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung, Fahrzeugbesichtigung und Schadenaufnahme, Erstellung des Kfz-Gutachtens, Versand des fertigen Gutachtens an Sie und auf Wunsch direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt. Sobald das Gutachten vorliegt, kann die Schadenregulierung durch die Versicherung beginnen.
Fazit: In den meisten Fällen erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb weniger Tage – schnell, transparent und rechtssicher.
Ihr Recht auf Unabhängige Expertise
Ein Unfall kann belastend sein. Wir sind für Sie da, um Ihnen den Prozess der Schadenregulierung so einfach und transparent wie möglich zu machen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unsere regionale Nähe in Zwerenberg und Umgebung bis zu 150km (Umkreis).
Wir freuen uns, Sie unterstützen zu dürfen.